Änderung der Anlagerichtlinie des Regionalverbands

Wann kommt die nächste Änderung?

  • Gunnar Scherf Gunnar Scherf
6. Juli 2022

Warum muss die Anlagerichtlinie des Regionalverbands nach nur einem Jahr geändert werden?

Die Anlagerichtlinie, die heute nach nur einem Jahr geändert wurde, hatten die AfD-Fraktion schon am 6.5.2021 abgelehnt und zu den Ausschlusskriterien einen Änderungsantrag gestellt da explizit Kernenergie ausgeschlossen wurde.

Schon damals hatten wir bemängelt, dass Kernenergie grundsätzlich ausgeschlossen wird, obwohl bei ihr am wenigsten CO2 erzeugt wird. Alle die, die an den menschengemachten Klimawandel als die größte Umweltkatastrophe glauben, müssten eigentlich begeistert für die Kernenergie sein.

Schon 2021 war abzusehen, dass selbst die EU in ihr Klassifizierungssystems für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten die Kernenergie aufnehmen will.

Der Regionalverband hat aber seine eigene Definition von nachhaltiger Wirtschaftstätigkeit definiert, statt einfach auf die EU-Taxonomie zu verweisen.

Was ist die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystems für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, dass dazu dient die Klima- und Energieziele der EU für 2030 zu erreichen. Es soll Investitionen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten lenken.

Die Umweltziele der Taxonomie-Verordnung:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Damit eine Wirtschaftstätigkeit im Sinne der Taxonomie als nachhaltig gilt, muss sie einen substanziellen Beitrag zu mindestens einem der Ziele leisten. Gleichzeitig darf sie keinen der anderen Bereiche schädigen und muss soziale Mindeststandards einhalten.

Wir meinen es wäre effizienter, dieses von Experten ausgearbeitet Werkzeug zu verwenden, statt sich etwas eigenes auszudenken und dies womöglich regelmäßig anzupassen.

Die Verwaltung weist auch selbst in ihrer Beschlussvorlage darauf hin:

Da bei der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten momentan eine große Dynamik im Bereich der Gesetzgebung sowie bei den Branchenstandards zu beobachten ist, wird es möglicherweise auch in Zukunft Anpassungsnotwendigkeiten in diesem Punkt geben.

AfD-Fraktion im Regionalverband