
Rückbau von Windrädern
Wer bezahlt die Entsorgung?
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Gunnar Scherf
Für den Rückbau von Windrädern sind in Niedersachsen laut Windenergieerlass Sicherheitsleistungen zu hinterlegen. Ist dadurch deren vollständige Beseitigung sichergestellt?
Laut dem Windenergieerlass vom 2.9.2021 des Landes Niedersachsen, ist der Bauherr für den Rückbau und die Beseitigung der Anlage und die Herstellung des zuvor bestehenden Zustandes verantwortlich. Die Genehmigungsbehörde soll den Rückbau durch eine Sicherheitsleistung sicherstellen. Die Höhe der Sicherheitsleistung ergibt sich in der Regel aus der Formel Nabenhöhe der WEA [m] x 1000 [EUR/m] = Betrag der Sicherheitsleistung [EUR].
Wir wollten wissen, ob hierdurch im Gebiet des Regionalverbandes der Rückbau durch den Bauherrn in der Praxis sichergestellt ist und haben hierzu eine Anfrage an die Verwaltung gestellt.
In der Antwort der Verwaltung wird auf die Zuständigkeit der Kommunen für den Rückbau verwiesen. Leider kümmert sich der Regionalverband nur um die Ausweisung der Vorranggebiete für Windkraft. Was danach geschieht, ist in der Verantwortung der Kommunen. So hat niemand eine ganzheitliche Sicht auf das Thema und es ist unklar, ob die Rückbaukosten im Gebiet des Regionalverbandes wirklich von den Betreibern getragen werden und wieviel von den Fundamenten im Boden verbleibt und zur Veränderung des Grundwasserspiegels führt.