Freiflächenphotovoltaik Planung

Empfehlungen zur gemeindlichen Freiflächenphotovoltaik Planung

  • Dr. Tyge Claussen
11. Dezember 2022

Mit der Beschlussvorlage 2022/136 vom 7.11.22 "Empfehlungen zur gemeindlichen Freiflächenphotovoltaik-Planung" bemüht sich der Regionalverband, die bundes- und landespolitisch geweckten Begehrlichkeiten privater Antragsteller und Investoren, die befürchten lassen, dass die freien Landschaften mit PV-Anlagen großflächig industrialisiert werden, raumordnerisch zu kanalisieren.

Seitens des Regionalverbandes sind ausdrücklich nur deshalb Empfehlungen zu PV-Anlagen gestattet, weil sie - anders als bei den Windkraftanlagen - nicht gemäß § 35 BauGB privilegiert sind. Daher kann der Regionalverband keine Vorranggebiete für Freiflächen-PV-Anlagen verbindlich ausweisen.

Dennoch sind die hier in Rede stehenden Empfehlungen des Regionalverbandes zur kommunalen Freiflächen-Photovoltaik sehr zu begrüßen.

Denn es gilt, auf den im Regionalplan ausgewiesenen Bereichen für die Landwirtschaft eine Flächenkonkurrenz zwischen der dort seit Jahrhunderten ausschließlich durchgeführten Ernährungssicherung einerseits und der erst seit wenigen Jahrzehnten zunehmenden Versorgung der Bevölkerung mit landwirtschaftlich erzeugter Energie andererseits, z. B. mit Biodiesel, Biogas und nun auch mit Strom aus der Photovoltaik, bauleitplanerisch weitgehend zu verhindern.

Denn die Gefahr besteht, dass die Definition landwirtschaftlicher Produktion auf den vom Regionalverband dafür ausgewiesenen Flächen um eine weitere Nutzungsvariante, nämlich um eine rein industrielle Produktionsweise, flächenhaft erweitert wird.

Insgesamt hat der Regionalverband in seiner Beschlussvorlage 18 Empfehlungen für die kommunale Freiflächen Photovoltaik zusammengestellt. (Beschlussvorlage - 2022/136)

Mit zwei dieser Empfehlungen ist die AfD-Fraktion nicht einverstanden (Änderungsantrag der AfD)

Das betrifft zum einen die "Flächen entlang von Autobahnen und Bahnlinien (beidseitig 500 m von der jeweiligen Mittellinie)". Diese werden in der Vorlage als geeignet für die Freiflächen-PV-Anlagen empfohlen.

Zum andern werden landwirtschaftliche Flächen als für PV-Anlagen geeignet empfohlen, deren Bodenpunkte gering sind (d. h. unter 4 in der 7-stelligen Skala) oder deren Felder mit einer intensiven Beregnung zu bewirtschaften sind.

Alle landwirtschaftlichen Flächen, die beackert werden oder für den Ackerbau taugen, sollten grundsätzlich und ausschließlich der Ernährungssicherung der Bevölkerung dienen und daher nicht für immer mit Freiflächen Photovoltaik-Anlagen industrialisiert werden. Das hat selbst für Äcker aus ertragsschwachen Böden zu gelten. Bekanntlich gibt es für PV-Anlagen in Siedlungsbereichen noch außerordentlich viel Platz. Auf Dächern wirken sie sogar der sommerlichen Überhitzung in den Städten entgegen.

Es gibt sogar eine Reihe von Nahrungs- und Futterpflanzen-Arten, die selbst auf ertragsschwachen Ackerböden noch gut gedeihen. Dazu zählt z. B. der Roggen als eine der wichtigsten Getreidearten. Die Lupine - eine Futterpflanze - ist sogar auf eine als sehr ertragsschwach eingestufte Sandbodenart sogar angewiesen!

Auch die von der Verwaltung für die Freiflächenphotovoltaik empfohlenen Flächensäume beiderseits entlang von Autobahnen und Bahnlinien von insgesamt 1000 m Breite ist nicht zu akzeptieren. Denn diese Empfehlung würde im Falle der Realisierung die Zerschneidungs- und Verinselungswirkung des Verkehrswegenetzes auf flugunfähige Tierarten erheblich verstärken. Das würde vielerorts zur genetischen Verarmung und schließlich zum lokalen Aussterben von Tierarten führen.

Freiflächenphotovoltaik-Flächen sind komplett eingezäunt, selbst wenn sie riesig sind.

Bahnlinien, die zu queren von wandernden Tierarten kaum ein Problem darstellen, würden im Falle der Realisierung als unüberwindliche Barrieren zusätzlich hinzukommen. Das wäre auch ein glatter Schlag gegen die vom amtlichen Naturschutz unternommenen Aufbau eines Biotopverbundnetzes.

AfD-Fraktion im Regionalverband