Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP)
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Gunnar Scherf
Der Regionalverband hat die gesetzliche Vorgabe das Regionale Raumordnungsprogramm alle 10 Jahre zu aktualisieren.
In der Verbandsversammlung am 11. Dezember 2025 hat die Verbandsversammlung die Auslegung des 1. Entwurfs des regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2025 beschlossen. https://www.regionalverband-braunschweig.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=27108&SILFDNR=20666
Nicht enthalten im RROP 2025, ist die für unsere Region katastrophale Teilplanung Windenergie, diese wurde schon ausgelegt und der Regionalverband arbeitet noch die 1600 Stellungnahmen dazu ab. Bis 2027 sollen 3,18 Prozent der Fläche im Gebiet des Regionalverbands für Windkraft ausgewiesen werden, das ist mehr als doppelt so viel wie heute.
Das regionale Raumordnungsprogramm, ausgenommen die Teilplanung Windkraft, ist sinnvoll, um die raumübergreifenden Landwirtschafts-, Naturschutz- und Industrieflächen optimal zu planen.
Die AfD-Fraktion hat dem 1. Entwurf zugestimmt.