Berücksichtigung der WEA außerhalb des Regionalverbands bei dem Mindestabstand von 5 km zwischen Vorranggebieten für Windenergienutzung
- Gunnar Scherf
Die AfD-Fraktion im Regionalverband beantragt, dass bei den Mindestabständen zwischen Vorranggebieten für Windenergienutzung auch Anlagen ausserhalb des Gebiets des Regionalverbands berücksichtigt werden.
Das Planungskonzept im RROP sagt aus: “Grundsätzlich findet daher ein Mindestabstand von 5 km zwischen Vorranggebieten Windenergienutzung Anwendung.” (RROP2008_1: E 1.2.3.1.1 Mindestabstand in regionalen Teilräumen Seite 107)
Anscheinend wurde bei der Planung der Vorranggebiete der Mindestabstand von 5 km nicht bei Windenergieanlagen außerhalb des Gebiets des Regionalverbands berücksichtigt.
Wenn Gebiete mit Windenergieanlagen zu nah sind, sind die negativen Auswirkungen auf Bürger, Landschaft und Natur im Verbandsgebiet auch vorhanden, wenn sich ein Teil der Windenergieanlagen ausserhalb des Verbandsgebiets befindet, daher sollte der Mindestabstand diese auch berücksichtigten.