5 km Zone für Windenergievorrangflächen um den Elm

  • Gunnar Scherf Gunnar Scherf
14. Februar 2018

Die AfD-Fraktion im Regionalverband beantragt, dass sich das regionale Raumordnungsprogramm (RROP2008) an die selbst erarbeiteten Hinweise und Kriterien der 5km Pufferzonen um den Elm aus dem Gutachten von 1997 hält und die 5 km Pufferzonen um den Elm frei von Windenergieanlagen bleiben, ausser bei schon vorbelastete Bereichen.

Das erste Landschaftsbildgutachten von 1997 empfiehlt: Bedingt durch die für die Region bedeutsame reale Erholungsnutzung bzw. den Tourismus im Naturpark Elm-Lappwald, sind die Ausschlußbereiche für WEA­ Standorte der Pufferzone unbedingt zu beachten. Lediglich in den oben genannten vorbelasteten Gebieten ist eine abweichende Festlegung von WEA-Standorten möglich. (BTE, Seite 35)

Als vorbelastete Gebiete um den Elm wurden nur “Bereiche des Braunkohletagebaus einschließlich der Kraftwerke im Raum Helmstedt” genannt.

In dem “Gutachten Landschaftsbild” aus 2012 wurde dann das östliche Gebiet das Elms als weniger schützenswert aufgrund eines weniger markanten Reliefs und vorgelagerter Hügel eingestuft. (PU 2012, Seite 25)

Die neue Bewertung ist nicht nachvollziehbar und rein subjektiv. Die Bürger müssen sich auf die Informationen aus der Verwaltung verlassen können, da sie darauf basierend eigene Planungen und Investitionen tätigen, daher soll bis auf den schon vorbelasteten Bereich, die 5km Schutzzone wie ursprünglich empfohlen eingehalten werden.

Quellen:

BTE 1997:

Planungshinweise für die Festlegung von Vorrangstandorten für Windenergie- anlagen – Landschaftsbild und Windenergieanlagen“ Herausgeber: Zweckverband Großraum Braunschweig

PU 2012:

AfD-Fraktion im Regionalverband